News Hurra - ab 7. Dezember wieder Präsenzunterricht an der Musikschule! 4. Dezember 2020
Ab Montag, 7. Dezember, darf wieder in Präsenzform unterrichtet werden.
Hier die genauen Bestimmungen der Landesregierung:
In Anlehnung an den Erlass des BMBWF GZ 2020-0.787.653, Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen, ergeben sich für die Musikschulen folgende Änderungen der Richtlinien:
Instrumental-/Gesangsunterricht, alle Altersstufen
- Mindestabstand 1,5 m zwischen den Anwesenden
- Blasinstrumente: Mindestabstand 2 m oder Trennwand zwischen den Anwesenden
- Gesang: Mindestabstand 3 m oder Trennwand zwischen den Anwesenden
- Lüftungspausen von 5 Minuten bei jedem Wechsel der SchülerInnen (auch nach
Kurzstunden). Währenddessen befinden sich keine SchülerInnen im Raum.
Elementares Musizieren und Tanz
- Maximal 6 Personen (ohne Lehrende bzw. Lehrpraxisstudierende)
- Elementares Musizieren, Mindestabstand 1,5 m
- Tanz (alle Altersstufen), Mindestabstand 2 m (in den Umkleiden 1 m)
- Lüftungspause von 15 Minuten nach spätestens 60 Minuten Unterricht
- Keine Eltern-Kind-Gruppen
Gruppenunterrichte und Ensembles, alle Altersstufen
- Max. 6 Personen (ohne Lehrende bzw. Lehrpraxisstudierende)
- Mindestabstand 1,5 m zwischen den Anwesenden
- Blasinstrumente: 2 m oder Trennwände zwischen den Anwesenden
- Gesang: 3 m oder Plexiglasscheiben
- Lüftungspause je nach Gruppengröße von 10 bis 15 Minuten nach spätestens 60 Minuten Unterricht
Folgende Unterrichte können aktuell nicht stattfinden:
- Eltern-Kind-Gruppen
- Kooperationsunterrichte
- Gruppenunterrichte und Ensembles mit mehr als 6 Mitwirkenden
- Orchester und Chöre
Allgemein gilt:
- Von Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schülern ab 10 Jahren ist im Unterricht ein enganliegender Mundschutz zu tragen (kein Gesichtsvisier). Ausgenommen davon sind Unterrichtssituationen, in denen das Spielen des Instruments/Singen nicht möglich ist.
- In öffentlichen Schulgebäuden kann Musikschulunterricht nur außerhalb der Schulzeiten am Nachmittag oder Abend stattfinden, oder dann, wenn durch die räumliche Situation gewährleistet ist, dass sich Schülerinnen, Schüler und Lehrende nicht begegnen. In jedem Fall ist Absprache mit dem Schulleiter und dem Schulerhalter zu treffen.
- Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen wie Vortragsabende, Konzerte, musikalische Umrahmungen, Elterninformationsveranstaltungen etc. können aktuell nicht stattfinden.
- Konferenzen und Besprechungen mit mehr als 6 TeilnehmerInnen müssen online
durchgeführt werden. - Für den Gültigkeitszeitraum der in den Covid-19-Schutzmaßnahmen verordneten Ausgangsbeschränkungen sollte Musikschulunterricht in der Form des Präsenzunterrichts spätestens um 20 Uhr beendet sein. Unterricht nach 20 Uhr sollte ausschließlich im Fernunterricht, online, erfolgen.
Diese Aktualisierung hat Gültigkeit mit Wirkung vom 7. Dezember 2020 und ist vorläufig bis 6. Jänner 2021 befristet.