Organisation

Musikschulunterricht Gitarre

Organisationsstruktur der Rheintalischen Musikschule

  • Die Rheintalische Musikschule ist der Gruppe Familie, Bildung und Kultur der Marktgemeinde Lustenau unterstellt.
  • Die Gemeinden Höchst, Fußach und Gaißau arbeiten in enger Kooperation mit der Rheintalischen Musikschule Lustenau zusammen.
  • Der Direktor führt die Rheintalische Musikschule unter strategischen, finanziellen, pädagogischen und künstlerischen Aspekten.
  • Die Fachbereichsleiter:innen unterstützen den Schulleiter in der Organisation und der fachlichen Betreuung des Fachbereiches.
  • Das Lehrpersonal sorgt für einen zeitgemässen, die Schülerin bzw. den Schüler in seiner Gesamtpersönlichkeit erfassenden Musikschulunterricht.

Der Lehrperson obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

(Auszug aus dem Musikschulstatut des Vorarlberger Musikschulwerkes)

  • Dem Lehrplan entsprechende, mit Rücksicht auf die Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers, Vermittlung des Lehrstoffes nach dem aktuellen Stand der Musikpädagogik, anschauliche und gegenwartsbezogene Gestaltung des Unterrichts, Abzielen auf eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsfächer, Motivation und Führung der Schülerinnen und Schüler zur Selbständigkeit, Mitarbeit und bestmöglichen Leistungen.
  • Sorgfältige Vorbereitung des Unterrichts, Wahrnehmung der unterrichtenden, erzieherischen und administrativen Aufgaben sowie der Aufsichtspflicht.
  • Kontaktpflege zu den Erziehungsberechtigten, insbesondere bei Bedarf Führen von Einzelgesprächen.
  • Pünktliche Einhaltung der festgelegten Unterrichtseinheiten; Hinwirken auf einen regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Musikschule durch die Schülerin bzw. den Schüler.
  • Erteilung von Einzel- und Gruppenunterricht, Ensembleleitung und Korrepetition nach einem zu Beginn des Schuljahres erstellten und von der Schulleitung genehmigten Stundenplanes, wobei jede Änderung des Stundenplanes der Genehmigung der Schulleitung bedarf.
  • Teilnahme an allen Konferenzen und dienstlichen Besprechungen der Musikschule. Bei Terminkollisionen bei Beschäftigungsverhältnissen an mehreren Musikschulen haben sich die Schulleitungen abzustimmen.
  • Regelmäßige Teilnahme an einschlägigen Lehrerfortbildungsseminaren.
  • Mitwirkung an der Gestaltung des Schullebens.
  • Bei Bedarf Teilnahme an bzw. Vorbereitung von Beiträgen für schuleigene Veranstaltungen mit den Schülerinnen und Schülern.
  • Schaffen der Möglichkeit eines öffentlichen Auftritts für jede Schülerin bzw. jeden Schüler mindestens einmal im Schuljahr (z.B. Vorspiel, Klassenabend, Konzert).
  • Regelmäßige Vorbereitung besonders begabter Schülerinnen und Schüler auf ihren Fähigkeiten entsprechende Wettbewerbe im Einvernehmen mit diesen Schülerinnen und Schülern.
  • Schaffen der Möglichkeit zum Ensemblespiel in der eigenen Klasse sowie auch mit Schülerinnen und Schülern anderer Instrumental- und Gesangsklassen.
  • Hinführung der Schülerinnen und Schüler zum kulturellen Leben der Gemeinde in Chören, Orchestern sowie anderen Musikformen.