News Richtlinien für Musikschul-Unterricht ab 11. Januar 2022 11. Januar 2022

Horn

Um für Lehrpersonen und für Schüler:innen ein sicheres Umfeld zu gewährleisten, bitten wir Sie, bis auf weiteres Folgendes zu beachten:

Nachweise für den Unterricht

  • Für  6  - 15-jährige Schüler:innen (Schulpflicht) ist Präsenzunterricht mit regelmässigen Schultestungen ("Ninja") oder mit einem der 3G-Nachweise von behördlicher Stelle möglich
  • Für 15 - 18-jährige Schüler:innen ist Präsenzunterricht nur mit einem der 2,5G-Nachweise (genesen, geimpft oder offiziell gültiger PCR-Test) möglich
  • Für Gruppenunterricht (Eltern-Kind, Ensembles, Bands, Orchester) mit mehr als 4 Teilnehmer:innen (inklusive Lehrkraft) ist ein 2G-Nachweis schon ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (bzw. nach Beendigung der Schulpflicht) notwendig
  • Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist Präsenzunterricht nur mit 2G-Nachweis möglich
Kann der entsprechende Nachweis nicht erbracht werden, hat Online-Unterricht (voll kostenpflichtig) stattzufinden.
 
Masken
Grundsätzlich gilt FFP2-Maskenpflicht für alle in den Gebäuden, im Unterricht (Ausnahme Gesang, Blasinstrumente, Tanz) und bei Veranstaltungen. Schüler:innen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können einen MNS tragen. 
Wo dies nicht durchgehend möglich ist, müssen andere Schutzmassnahmen wie grössere Abstände oder Trennwände und häufigeres Lüften getroffen werden.
 
Abstände
Ein Mindestabstand von 2m zu haushaltsfremden Personen ist einzuhalten. Für den Unterricht in Gesang und Blasinstrumenten gilt eine Abstandspflicht von 3m bzw. das Anbringen von Trennwänden, in Orchestern das Bilden von Teams.
 
Empfohlen wird, dass auch geimpfte und genesene Personen sich regelmässig testen lassen.