News Neue Schulordnung der Rheintalischen Musikschule 18. Oktober 2022
Die Schulordnung der Rheintalischen Musikschule wurde mit Wirkung ab Oktober 2022 geändert.
Änderung des Abmeldungsmodus
Die Rheintalische Musikschule ermöglicht ab dem Wintersemester 2022/23 die Abmeldung für das jeweils folgende Semester und folgt damit dem gesellschaftlichen Trend zu flexibleren Lösungen. Dadurch ist auch der Einstieg zu jedem Semester einfach möglich.
Sehr wichtig ist allen Lehrpersonen und der Direktorin der Musikschule weiterhin:
"Unverändert bleibt die Bedeutung der längeren Zeitspannen von Ausbildungen - Bildung braucht Zeit!"
Das System der Wiederanmeldungen und der verpflichtenden Anmeldung für ein gesamtes Schuljahr wurde abgeschafft. Neu ab Oktober 2022 ist die aktive Abmeldung mit Stichtag jeweils 15. Januar und 15. Juni mit Wirkung für das Folgesemester.
Abmeldungen sind spätestens bis 15. Januar bzw. 15. Juni schriftlich beim Sekretariat der Rheintalischen Musikschule vorzunehmen und werden für das Folgesemester wirksam.
Findet keine aktive Abmeldung bis zum Stichtag statt, verlängert sich der zahlungspflichtige Ausbildungsvertrag automatisch.
Austritte während des Semesters sind weiterhin möglich bei Wohnortverlegung und bei Krankheit mit Vorlage eines ärztlichen Attestes.