News Neue Corona-Regelungen für den Musikschulunterricht 15. November 2021
Ab 15. November gelten neue Corona-Bestimmungen für den Musikschulunterricht:
- Die Altersgrenze für den 2G-Nachweis wird auf das vollendete 15. Lebensjahr bzw. auf das Ende der Schulpflicht heruntergesetzt.
- Schüler:innen im Einzelunterricht, die nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegen bzw. das 15. Lebensjahr vollendet haben und keinen 2G-Nachweis erbringen können, erhalten zur üblichen Zeit online-Unterricht (vorerst bis 24. November).
- Im Unterricht wird wieder eine Maskenpflicht eingeführt, Schüler:innen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können einen MNS tragen, ab dem 15. Lebensjahr gilt verpflichtend für alle das Tragen einer FFP2-Maske.
- Schüler:innen in Gruppenunterrichten, die nicht online durchgeführt werden können, erhalten eine Gutschrift für die entfallenden Stunden in der Sommersemesterrechnung.