Um- & Abmeldung

© Marcel Hagen
Ummeldungen (Übertritte) aus der Elementaren Musikpädagogik und aus anderen Fächern sind jeweils zum Schuljahresende nach Massgabe freier Plätze möglich und werden vor Neuanmeldungen vorrangig behandelt.
Auch nach 2 Jahren auf der Warteliste haben Ummeldungen einen garantierten Vorzug vor neuen Übertritten und vor Neuanmeldungen.
Pausieren: Übertritte aus Instrumentalfächern bzw. Gesang bekommen einen garantierten Vorzug für die Dauer von max. 1 Jahr. Für Übertritte aus der EMP gilt eine Einstiegsgarantie von max. 2 Jahren bis zu einem Alter von 8 Jahren.
Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Schuljahresende möglich. Austritte zum Semesterwechsel sind möglich bei Wohnortverlegung und bei Krankheit mit Vorlage eines ärztlichen Attestes.